Meldungen zu Jagdgebrauchs Prüfungen
per Mail mit
Meldeschein
an den Obmann für Gebrauch
Heino Rippen
Tel.: 04408-6801 / Mobil: 01517 0044080
Jagdliche Prüfung / Ausbildung: !!
Die aufgeführten Gebühren sind nur Richtwerte, und können je nach Teilnehmerzahl variieren!
Meldung zu einer Prüfung per Meldeschein:
bitte bis spätestens 14 Tage vor der Prüfung der Geschäftsstelle zusenden/abgeben.
Voll-und Familien Mitglieder unserer Gruppe haben Vorrang, des Weiteren gilt das "Windhundverfahren".
Meldegeld ist Reuegeld. Wer NACH der Meldung seinen Platz nicht wahrnehmen kann, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Meldegeldes.
Wir bitten um Beachtung!
Für alle Kurse und Prüfungen gilt Meldegeld ist Reuegeld! Übungswild kann zum Teil nach Bestellung gestellt werden!
Gerichtet wird nach gültiger Prüfungsordnung (PO) des DTK 1888 e.V.
Die Prüfungen haben den Zweck, die jagdlichen Anlagen und Leistungen des Teckels, des kleinsten Jagdgebrauchshundes, nach den Regeln waidgerechter Jagd festzustellen, zu werten und zu pflegen. Die hierbei gezeigten Leistungen werden zuchtbuchmäßig erfasst, um den Züchtern die Auslese für die Teckelzucht zu erleichtern.
Besondere Rasseeigenschaften sind: Arbeit unter der Erde, Spurlaut, Schweißarbeit und Stöbern.
Außerdem sind die für die jagdliche Verwendung des Teckels erforderlichen Gehorsamsfächer von Bedeutung.
Zu allen jagdl. Prüfungen sind die Ahnentafel und der Impfpass mit dem Nachweis der gültigen Tollwut-Schutzimpfung mitzubringen!