Begleithundeausbildung BHP1/2/3  BHPG / BHPS

Sie wünschen sich einen wohlerzogenen und ausgeglichenen Teckel,

mit dem Sie sich jederzeit stressfrei in allen Alltagssituationen bewegen können?

... dann melden Sie sich gleich zu den Übungsstunden Gehorsam und Erziehung an ;-))

Auskunft Erika Rippen:

Tel.: 04408-6801

Mobil: 01516 5151 117

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Grundausbildung für Mensch und Hund auf dem Gelände vom Kloster-Hof an


Hundehalter, die sich für einen tierschutzgerechten Erziehungs- bzw. Gehorsamskurs entscheiden,

bekennen sich der Verpflichtung zu ihrem Vierbeiner.

Die Ausbildung Ihres Hundes zu einem sozialverträglichen, wesensstarken und doch leicht führigen Begleithund

ist Bestandteil der Verantwortung, die Sie beim Kauf eines Hundes übernommen haben.

Die Ausbildung:

Im Rahmen des Erziehungs-/Gehorsamskurses
werden wir u. A. die folgenden Themen in Theorie und Praxis behandelt:

 

  • Bindungsaufbau zwischen Mensch und Hund
  • Aufmerksamkeit der Hundes erlangen
  • Leinen, Geschirre, Halsbänder (Welche zu welchem Zweck?)
  • Ausführung der Hörzeichen Sitz, Platz, Bleib
  • Leinenführigkeit
  • Freifolge
  • Platzmachen mit Herankommen
  • Anbinden des Hundes und Warten
  • Unbefangenheit des Hundes gegenüber fremden Hunden (Rüden)
  • Begegnungsverkehr und Verhalten gegenüber Mensch und Tier
  • Verhalten bei Geräuschen
  • Verhalten im Straßenverkehr

 

Voraussetungen:

 


Haftungsausschluss:  Die Teilnahme an allen Aktivitäten und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Gruppe Ganderkesee-Hude und die Inhaber des Geländes / Gebäude Kl. Klosterweg 10 in 27798 Hude übernehmen keine Haftung für Schäden in jeglicher Form!  Dies gilt auch für Zuschauer.



Der DTK Begleithundepass

Sie können nach Absprache in unserer Gruppe die Begleithundeprüfung mit Ihrem Vierbeiner ablegen.

Min. Teilnehmer 4 / Max. Teilnehmer 10


Sie haben Fragen? Unser Vorstand steht Ihnen gerne beratend zur Seite >>>    Prüfungsgebühren hier >>>



Das Wesen des Teckels umfasst seine angeborenen und erworbenen körperlichen, seelischen und geistigen Anlagen sowie Eigenschaften und Fähigkeiten, die sein Verhalten zur Umwelt bestimmen, gestalten und regeln. Deshalb sollte sein Wesen nicht nur nach den Zielen einer jagdlich orientierten Prüfungsordnung ausgerichtet werden, sondern auch durch Zucht und Ausbildung Einfluss auf sein Verhalten als Familien- und Begleithund genommen werden.

Zudem verlangt § 11 TierSchG einen sachkundigen Hundetrainer.

Führigkeit:

Der Hund folgt seinem Hundeführer an der vorher bezeichneten Seite, angeleint, ohne an der Leine zu ziehen. Dabei müssen Hindernisse gewandt überwunden werden (Hindernisse ca. 30 x 30 x 100 cm). Die Führigkeit lässt sich prüfen, indem der Hundeführer mit dem nicht zu kurz angeleinten Hund Bäume oder Pfosten umgeht. Anschließend geht er ca. 30 m frei bei Fuß. Dann geht er angeleint kreuz und quer durch eine Menschenansammlung (mindestens sechs Personen, einige davon mit Hund). Danach bleibt der Hund am Fuß des Hundeführers stehen oder sitzen. Die gesamte Arbeit kann vom Hundeführer frei durchgeführt werden. 

Folgsamkeit:

Der Hundeführer schnallt den Hund auf Anweisung und lässt ihn einige Zeit frei laufen (Entfernung ca. 30 – 50 m). Trennt sich der Hund nicht vom Führer, geht dieser auf Anweisung des Richters mit dem freilaufenden Hund zu einem markierten Punkt in ca. 50 m Entfernung. Der Hund bleibt sitzen und der Hundeführer kommt zum Ausgangspunkt zurück. Wegen des unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades ist eine unterschiedliche Wertigkeit der Fachwertziffer erforderlich. Das Hereinkommen des Hundes kann mit und ohne Halt gezeigt werden. 

Der Hundeführer hat vorher anzusagen, welche Variante er wählt. Ohne Halt – auf Hör- oder Sichtzeichen hat der Hund zügig zu seinem Führer zu kommen und sich von diesem nicht mehr zu entfernen. Erfüllt der Hund diese Aufgabe trotz wiederholter Aufforderung durch den Hundeführer nicht, hat er die BHP 1 nicht bestanden. Mit Halt – Der hereinkommende Hund soll ca. 20 m vor seinem Hundeführer auf Hör- oder Sichtzeichen Halt machen und wird dort abgeholt. Macht er nicht Halt, hat er die BHP 1 nicht bestanden.

Ablegen: 

Die Hunde sind an einer freien Stelle mit genügend Überblick in Gruppen bis zu vier Hunden zu prüfen. Die Hunde werden im Abstand von ca. 10 m nebeneinander frei oder angeleint abgelegt. Sie können auf einer persönlichen Unterlage Platz nehmen. Die Hundeführer entfernen sich gemeinsam ca. 50 m. Eine Sichtverbindung darf bestehen. Die Hunde dürfen den Kopf hochheben oder sich setzen, jedoch den Platz nicht weiter als maximal einen Meter verlassen. Geben sie anhaltend Laut, winseln sie ständig, verlassen sie den Platz oder ziehen sie an der Leine, so sind sie von der weiteren Prüfung auszuschließen. Während der Ablegezeit geht der Prüfungsleiter oder ein Helfer mit einem angeleinten, nicht an der Prüfung teilnehmenden Hund in einer Entfernung von ca. fünf Metern an den abgelegten Hunden vorbei. Die Ablegedauer beträgt fünf Minuten, um dem Richter genügend Zeit zu geben, jeden einzelnen Hund genau zu beobachten.

Verhalten bei Geräuschen:

Zur Prüfung des Verhaltens bei Geräuschen bewegt sich der Hund frei von der Leine, mindestens 10 m vom Hundeführer entfernt, im Gelände. Der Prüfungsleiter oder ein Helfer schlägt kräftig mit einem Metallhammer (Abstand zum Teckel ca. 10 m) gegen ein hängendes Stahlrohr (∅ 90 mm x 4 mm x 300 mm). Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind nach 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den Lärm hin aus oder suchen sie sich zu verkriechen, haben sie die BHP 1 nicht bestanden. 

Verhalten gegenüber Menschen:

Zur Prüfung des Verhaltens gegenüber Menschen legt der Hundeführer seinen Hund frei bei Fuß ab und verharrt mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens 6 Menschen bewegen sich sternförmig bis unmittelbar auf Hundeführer und Hund zu. Sie gehen langsam und ohne Drohgebärden. Sie entfernen sich wieder und gehen zum zweiten Mal schnell, energisch und unter Händeklatschen auf den Hundeführer und seinen Hund zu. Der Hund soll sich Menschen gegenüber ruhig und gelassen zeigen. Der Hund darf den Kreis verlassen ohne Fluchtreaktionen zu zeigen.

Verhalten im Straßenverkehr:

Zur Prüfung des Verhaltens im Straßenverkehr geht der Hundeführer mit seinem Hund an lose hängender Leine auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße. Ein Radfahrer überholt in geringem Abstand mit Klingelzeichen den Hundeführer und seinen Hund. Ein Fußgänger kommt dem Hundeführer entgegen und spannt in Höhe des Hundes einen Regenschirm auf. Er fragt den Hundeführer etwas anhand einer mitgeführten Zeitung. Auf Anweisung des Prüfungsleiters überquert der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund die Straße. Vor dem Überqueren muss der Hund deutlich anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite geht der Hundeführer mit dem Hund wieder zurück und überquert die Straße zum zweiten Mal. Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden. Den Fußgängern und dem Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gelassen und ruhig verhalten, er soll seinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen.

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