Begleithundeprüfungen
Prüfungszeitraum: unbefristet
Zulassungsvoraussetzungen: Alle Hunde, ohne Altersbegrenzung.
Meldezahl: maximal 12 Hunde je Richter bei BHP 1-3 maximal 18 Hunde je Richter bei BHP Einzelprüfungen
Melde- und genehmigungspflichtig: Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung in DER DACHSHUND oder Internet. Letzter Abgabetermin DH: 1. des Vormonats, (Doppelausgabe beachten!) Internet: 1 Monat
Richter: Die Prüfung muss von einem DTK- Richter abgenommen werden.
Er muss aus einer anderen Gruppe/Sektion sein.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren werden von den Gruppen/Sektionen festgelegt.
A. Allgemeine Bestimmungen
Unsere heutige Umwelt fordert den sozialverträglichen, wesensstarken und doch leichtführigen Begleithund.
Der aggressive Hund ist nicht erwünscht.
Wir verlangen neben dem Gehorsam, Sicherheit im Straßenverkehr und Gelassenheit gegenüber Artgenossen
und Menschen.
1. Die Begleithundeprüfung soll die Ausbildung des Hundes als gehorsamen Jagd-, Familien- und Begleithund
nachweisen.
2. Die Prüfung kann überall auf geeignetem Gelände über das ganze Jahr hinweg durchgeführt werden.
3. Bei jeder Änderung im Bewegungsablauf des Hundes darf der Hundeführer das dazugehörige Kommando
geben.
4. Die gezeigten Leistungen der DTK-Hunde werden zuchtbuchmäßig erfasst.
5. Alle Hunde erhalten nach bestandener Prüfung einen Begleithundepass.
6. Wiederholungen sind möglich.
7. Nur bestandene Prüfungen und Bewertungen werden in die Ahnentafel des Teckels eingetragen.
8. Der Hund, der ein Teilgebiet innerhalb der BHP 1 bis 3 nicht bestanden hat, hat die jeweilige Einzelprüfung nicht bestanden.
9. Sofern PO von „frei“ spricht, ist der Hund ohne Halsung und Leine zu führen, wobei die Signalhalsung erlaubt ist.
Leckerli sind während der einzelnen Prüfungsteile nicht erlaubt. Der Hund darf jedoch nach abgeschlossenem Prüfungsteil auch mit Leckerli gelobt werden.
B. Gliederung der Prüfung
1. Gehorsam (BHP 1)
1.1 Führigkeit
Der Hund folgt seinem Hundeführer an der vorher bezeichneten Seite, angeleint, ohne an der Leine zu ziehen.
Dabei müssen Hindernisse gewandt überwunden werden (Hindernisse ca. 30 x 30 x 100 cm).
Die Führigkeit lässt sich prüfen, indem der Hundeführer mit dem nicht zu kurz angeleinten Hund Bäume
oder Pfosten umgeht. Anschließend geht er ca. 30 m frei bei Fuß.
Dann geht er angeleint kreuz und quer durch eine Menschenansammlung (mindestens sechs Personen, einige
davon mit Hund). Danach bleibt der Hund am Fuß des Hundeführers stehen oder sitzen.
Die gesamte Arbeit kann vom Hundeführer frei durchgeführt werden.
Fachwertziffern-Vergabe:
Führigkeit teilweise frei Fachwertziffer 2
Führigkeit frei Fachwertziffer 5
1.2 Folgsamkeit
Der Hundeführer schnallt den Hund auf Anweisung und lässt ihn einige Zeit frei laufen (Entfernung ca. 30 –
50 m). Trennt sich der Hund nicht vom Führer, geht dieser auf Anweisung des Richters mit dem
freilaufenden Hund zu einem markierten Punkt in ca. 50 m Entfernung. Der Hund bleibt sitzen und der
Hundeführer kommt zum Ausgangspunkt zurück.
Wegen des unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades ist eine unterschiedliche Wertigkeit der Fachwertziffer
erforderlich.
Das Hereinkommen des Hundes kann mit und ohne Halt gezeigt werden. Der Hundeführer hat vorher
anzusagen, welche Variante er wählt.
Ohne Halt – auf Hör- oder Sichtzeichen hat der Hund zügig zu seinem Führer zu kommen und sich von
diesem nicht mehr zu entfernen. Erfüllt der Hund diese Aufgabe trotz wiederholter Aufforderung durch den
Hundeführer nicht, hat er die BHP 1 nicht bestanden.
Mit Halt – Der hereinkommende Hund soll ca. 20 m vor seinem Hundeführer auf Hör- oder Sichtzeichen
Halt machen und wird dort abgeholt. Macht er nicht Halt, hat er die BHP 1 nicht bestanden.
Fachwertziffern-Vergabe:
Folgsamkeit mit Schicken Fachwertziffer 5
Folgsamkeit mit Wegbringen Fachwertziffer 3
Folgsamkeit mit Halt mit Schicken Fachwertziffer 10
Folgsamkeit mit Halt mit Wegbringen Fachwertziffer 8
1.3 Ablegen
Die Hunde sind an einer freien Stelle mit genügend Überblick in Gruppen bis zu vier Hunden zu prüfen.
Die Hunde werden im Abstand von ca. 10 m nebeneinander frei oder angeleint abgelegt. Sie können auf einer
persönlichen Unterlage Platz nehmen.
Die Hundeführer entfernen sich gemeinsam ca. 50 m. Eine Sichtverbindung darf bestehen. Die Hunde dürfen
den Kopf hochheben oder sich setzen, jedoch den Platz nicht weiter als maximal einen Meter verlassen.
Geben sie anhaltend Laut, winseln sie ständig, verlassen sie den Platz oder ziehen sie an der Leine, so sind
sie von der weiteren Prüfung auszuschließen.
Während der Ablegezeit geht der Prüfungsleiter oder ein Helfer mit einem angeleinten, nicht an der Prüfung
teilnehmenden Hund in einer Entfernung von ca. fünf Metern an den abgelegten Hunden vorbei.
Die Ablegedauer beträgt fünf Minuten, um dem Richter genügend Zeit zu geben, jeden einzelnen Hund
genau zu beobachten.
Fachwertziffern-Vergabe:
Ablegen angeleint Fachwertziffer 2
Ablegen frei Fachwertziffer 5
1.4 Verhalten bei Geräuschen
Zur Prüfung des Verhaltens bei Geräuschen bewegt sich der Hund frei von der Leine, mindestens 10 m vom
Hundeführer entfernt, im Gelände. Der Prüfungsleiter oder ein Helfer schlägt kräftig mit einem
Metallhammer (Abstand zum Teckel ca. 10 m) gegen ein hängendes Stahlrohr (∅ 90 mm x 4 mm x 300
mm).
Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind nach 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den Lärm hin
aus oder suchen sie sich zu verkriechen, haben sie die BHP 1 nicht bestanden.
Fachwertziffern-Vergabe:
Verhalten bei Geräuschen Fachwertziffer 5
1.5 Verhalten gegenüber Menschen
Zur Prüfung des Verhaltens gegenüber Menschen legt der Hundeführer seinen Hund frei bei Fuß ab und
verharrt mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens 6 Menschen bewegen sich sternförmig bis
unmittelbar auf Hundeführer und Hund zu. Sie gehen langsam und ohne Drohgebärden. Sie entfernen sich
wieder und gehen zum zweiten Mal schnell, energisch und unter Händeklatschen auf den Hundeführer und
seinen Hund zu. Der Hund soll sich Menschen gegenüber ruhig und gelassen zeigen. Der Hund darf den
Kreis verlassen ohne Fluchtreaktionen zu zeigen.
Fachwertziffern-Vergabe:
Verhalten gegenüber Menschen Fachwertziffer 5
1.6 Verhalten im Straßenverkehr
Zur Prüfung des Verhaltens im Straßenverkehr geht der Hundeführer mit seinem Hund an lose hängender
Leine auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße. Ein Radfahrer überholt in geringem Abstand mit
Klingelzeichen den Hundeführer und seinen Hund. Ein Fußgänger kommt dem Hundeführer entgegen und
spannt in Höhe des Hundes einen Regenschirm auf. Er fragt den Hundeführer etwas anhand einer
mitgeführten Zeitung.
Auf Anweisung des Prüfungsleiters überquert der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund die Straße. Vor
dem Überqueren muss der Hund deutlich anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite
geht der Hundeführer mit dem Hund wieder zurück und überquert die Straße zum zweiten Mal.
Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden.
Den Fußgängern und dem Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gelassen und ruhig verhalten, er soll
seinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen.
Fachwertziffern-Vergabe:
Verhalten im Straßenverkehr Fachwertziffer 5
2. Führersuche und Warten (BHP 2)
2.1 Führersuche
Unsere Hunde haben von Natur aus einen ausgeprägten Spur- und Finderwillen. Es gehört daher zu ihren
bevorzugten und besonders beliebten Arbeitsaufgaben Spuren und Fährten auszuarbeiten. Besonders
bereitwillig und freudig suchen sie ihren Führer oder ihre Führerin.
Zur Prüfung der Führersuche geht der Hundeführer zusammen mit einem Helfer im offenen Gelände oder in
einem Altholzbestand ca. 300 m mit zwei rechtwinkligen Haken. Beide haben sich ruhig zu verhalten. Der zu
prüfende Hund wird von einem Helfer gehalten und darf die sich entfernenden Personen nicht beobachten.
Unmittelbar danach wird der zu prüfende Hund vom Richter am Spurbeginn angesetzt. Der Hund hat die
Fährte frei und zügig auszuarbeiten und muss seinen Führer finden.
Der Richter darf den Hund höchstens dreimal am Spurbeginn neu ansetzen.
Jeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte
mindestens 100 m betragen.
Fachwertziffern-Vergabe:
Führersuche Fachwertziffer 5
2.2 Warten
Der Hund muss auch einmal vor einem Gebäude, in das er nicht hinein darf, warten. Dazu ist er vor dem
Gebäude in der Nähe des Eingangs anzuleinen. Der Hundeführer begibt sich in das Gebäude ausser Sicht des
Hundes. Der Hund hat fünf Minuten unter Ablenkung durch Helfer ruhig auf seinem Platz zu warten.
Folgende Ablenkungen sind zu prüfen: 1. Jogger
2. Radfahrer
3. Mensch mit Hund
Zeigt er aggressives Verhalten, gibt er Laut, winselt ständig oder zerrt an der Leine, so hat er die BHP 2 nicht
bestanden.
Fachwertziffern-Vergabe:
Warten Fachwertziffer 5
3. Wasserfreude (BHP 3)
Der überwiegende Teil unserer Hunde zeigt eine ausgeprägte Freude am und im Wasser. Dies ist ein
zusätzlicher Hinweis auf die Wesensfestigkeit des Hundes.
Zur Prüfung der Wasserfreude wird ein beliebiger, schwimmfähiger Gegenstand vom Hundeführer
mindestens 6 – 8 m weit in tiefes, stehendes Wasser geworfen.
Der Hund soll freiwillig den Gegenstand bis zum Ufer holen. Die einmalige Wiederholung und Zuspruch
durch den Führer sind gestattet. Verläuft auch der zweite Versuch negativ, ist die Wasserfreude nicht
bestanden.
Fachwertziffern-Vergabe:
Wasserfreude Fachwertziffer 6
Bringen aus tiefem Wasser Fachwertziffer 4
C. Vergabe der Leistungsnoten (LN)
Zusätzliche Einwirkungen durch den Hundeführer führen zu Punktabzügen.
Die Leistungen sind wie folgt zu bewerten:
Sehr gut Leistungsnote 4
Gut Leistungsnote 3
Genügend Leistungsnote 2
Mangelhaft Leistungsnote 1
Ungenügend Leistungsnote 0
Die Begleithundeprüfung kann in Teilprüfungen oder als eine Gesamtprüfung 1–3 an einem Tag durchgeführt
werden. Der Hund kann Teilprüfungen bestehen. Besteht er alle drei Teile an einem Prüfungstag, wird ihm das
LZ BHP-G zuerkannt.
Über den Gesamtpreis entscheidet die niedrigste Bewertung einer Teilprüfung.
BHP-1, BHP-2, BHP-3, BHP-G
Teilprüfung BHP-1: Gehorsam
Teilprüfung BHP-2: Führersuche und Warten
Teilprüfung BHP-3: Wasserfreude
Gesamtprüfung BHP-G: Gehorsam, Führersuche und Warten sowie Wasserfreude
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Erschwerte Begleithundeprüfung – BHPS 1-3, BHPS-G
Prüfungszeitraum: unbefristet
Zulassungsvoraussetzungen: Alle Hunde, ohne Altersbegrenzung
bestandene BHP - 1
Meldezahl: maximal 12 Hunde je Einzelprüfung
bei BHPS–G maximal 8 Hunde
Melde- und genehmigungspflichtig: Mit Terminmeldekarte zur Veröffentlichung in DER
DACHSHUND oder Internet. Letzter Abgabetermin DH: 1. des
Vormonats, (Doppelausgabe beachten!) Internet: 1 Monat
Richter: Die Prüfung muss von einem DTK- Richter abgenommen werden.
Er muss aus einer anderen Gruppe/Sektion sein.
A. Allgemeine Bestimmungen
In Fortführung der BHP 1 – 3 kann der Hundeführer (HF) mit seinem Hund die BHPS 1 - 3 absolvieren. Hierbei
werden der erschwerte Gehorsam, die Spurarbeit und das Bringen des Hundes besonders gefördert und geprüft.
Die Prüfungen BHPS 1 und BHPS 2 können überall auf geeignetem Gelände über das ganze Jahr hinweg
durchgeführt werden. Die BHPS 2 und BHPS 3 dürfen bei Schnee und Eis nicht stattfinden.
1. Alle Bewegungsübungen erfolgen aus der Grundstellung (in der Grundstellung sitzt der Hund an der vorher
bezeichneten Seite am Fuß des HF).
2. Bei jeder Änderung im Bewegungsablauf des Hundes darf der HF das dazugehörige Kommando in Form
von Hör- oder Sichtzeichen geben.
3. Die gezeigten Leistungen der DTK-Hunde zu BHPS 1 bis BHPS 3 werden zuchtbuchmäßig erfasst.
4. Alle Hunde erhalten nach bestandener Prüfung einen Begleithundepass.
5. Nur bestandene Prüfungen und Bewertungen werden in die Ahnentafel des Teckels eingetragen.
6. Wiederholungen sind möglich.
B. Gliederung der Prüfung
Die Prüfung teilt sich wie folgt auf:
1. Erschwerter Gehorsam
2. Suchen auf der Fremdspur
3. Bringen
1. Erschwerter Gehorsam – BHPS 1
1.1 Warten im Auto
Der HF fährt mit seinem Auto vor, steigt aus und entfernt sich ca. 10 Schritte, die Autotür bleibt geöffnet.
Sichtverbindung zum Hund darf bestehen. Der Hund bleibt im Auto und muss 3 Minuten bei offener Tür
(Klappe) warten.
Ein Helfer mit einem Hund geht in einer Entfernung von ca. 5 m am Auto vorbei. Der Hund soll sich ruhig
verhalten.
1.2 Verhalten in der Menschengruppe
Der HF geht mit seinem Hund frei bei Fuß durch eine Menschengruppe (nicht Spalier) von wenigstens sieben
Personen, davon einige mit Hund. Die Personen werden links und rechts umgangen (etwa in Form einer
Acht). Der HF muss neben einem zweiten HF mit Hund anhalten. Der HF geht mit seinem Hund weiter und
lässt diesen dann in der Gruppe Sitz oder Platz machen. Der HF geht dann ohne Hund aus der Gruppe heraus,
umgeht diese und holt den Hund wieder ab.
1.3. Gehorsam aus der Bewegung unter Ablenkung
1.4 (freiwillig) Vorausschicken mit Halt
Der HF begibt sich mit seinem Hund in die Grundstellung. Auf Kommando schickt er seinen Hund voraus. In
einer Entfernung von mindestens 30 Schritten bringt der HF auf Kommando den Hund zum Halt, dabei kann er stehen, sitzen oder Platz machen.
Auf Weisung des Richters wird der Hund abgeholt.
Fachwertziffern-Vergabe:
1.1 Warten im Auto Fachwertziffer 5
1.2 Verhalten in der Menschengruppe Fachwertziffer 7
1.3 Gehorsam aus der Bewegung unter Ablenkung Fachwertziffer 5
1.4 (freiwillig) Vorausschicken mit Halt Fachwertziffer 8
2. Suchen auf der Fremdspur – BHPS 2
Auf einer Strecke von 300 m mit zwei möglichst rechtwinkeligen Haken soll der Hund an einer Suchenleine auf
einer von einem Helfer getretenen Spur drei Holzscheiben, max. 10 – 12 cm Durchmesser, verweisen oder
aufnehmen. Der Helfer muss die Holzscheiben vor dem Legen der Spur mindestens 30 Minuten am Körper
getragen haben.
Der Helfer tritt die Spur wie vorgegeben und legt in etwa auf der Hälfte der Schenkel je einen
Verweiserpunkt ab. Am Ende der Spur erwartet der Spurenleger das Gespann in der Deckung.
Mit der Suche wird begonnen, wenn der Spurenleger sich mit dem Prüfungsleiter/Helfer verständigt hat. Das
Anlegen der Spur dürfen Hund und Hundeführer nicht einsehen.
Danach kann die Suche durch den Hund sofort begonnen werden. Der Richter mit dem spurkundigen
Prüfungsleiter oder Helfer folgen dem HF im angemessenen Abstand.
Kommt der Hund mehr als 30 m ab, ist er abzurufen. Auf der Spur darf der Hund 1x abkommen. Die Spurarbeit
muss nach 20 Minuten beendet sein. Um die Prüfung zu bestehen, müssen zusätzlich mindestens zwei
Verweiserpunkte mitgebracht werden.
Jeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte
mindestens 100 m betragen.
Fachwertziffern-Vergabe:
2.1 Wille Fachwertziffer 8
2.2 Sicherheit Fachwertziffer 6
2.3 Finden der Verweiserpunkte Fachwertziffer 5
3. Bringen – BHPS 3
Ein beliebiger Bringgegenstand (kein Wild) wird von einem Helfer im Feld oder im Wald 200 m weit an einer
kurzen Leine nachgezogen. Die Schleppspur hat zwei rechtwinkelige Haken und am Ende wird der
Bringgegenstand abgelegt.
Der Helfer geht in der Nähe des Apportels in Deckung. Danach wird der Teckel am Spurbeginn angesetzt und
hat die Spur selbständig auszuarbeiten und soll den Bringgegenstand freudig zum HF zurückbringen. Er darf
höchstens 3x angesetzt werden. Ein sauberes Ausgeben wird nicht verlangt.
Jeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte
mindestens 100 m betragen.
Fachwertziffern-Vergabe:
3.1 Wille Fachwertziffer 8
3.2 Sicherheit Fachwertziffer 6
3.3 Bringen des Bringgegenstandes Fachwertziffer 5
E. Leistungszeichen
Die Begleithundeprüfung BHPS kann in Teilprüfungen oder als eine Gesamtprüfung 1 – 3 an einem Tag
durchgeführt werden. Der Hund kann Teilprüfungen bestehen.
Besteht er alle drei Teile an einem Prüfungstag, wird ihm das LZ BHPS-G zuerkannt.
Über den Gesamtpreis entscheidet die niedrigste Bewertung einer Teilprüfung.
F. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren werden von den Gruppen/Sektionen festgelegt.