Prüfungen: Schussfestigkeitsprüfung (Sfk)Prüfungszeitraum: Unbeschränkt
Zulassungsvoraussetzungen: Keine Altersbegrenzung
Meldezahl: Unbegrenzt
Melde- und genehmigungspflichtig: Nein
Richter: Die Prüfung muss von zwei Richtern abgenommen werden.
Hiervon muss ein Richter in der DTK-Richterliste aufgeführt sein.
Als zweiter Richter ist entweder ein anderer Verbandsrichter, ein
ausländischer Teckelrichter oder ein DTK-Richteranwärter
zugelassen.
1. Ein Hund kann an einer Gebrauchs- oder Anlagenprüfung nur teilnehmen, wenn er die Schussfestigkeit
nachgewiesen hat.
2. Die Prüfung der Schussfestigkeit kann mit einer Gebrauchs- oder Anlagenprüfung verbunden werden.
3. Vor dem Beginn der Prüfung sind für alle teilnehmenden Hunde zwei Schrotschüsse zur Gewöhnung abzugeben.
4. Die Hunde werden einzeln und unangeleint im freien Feld geprüft.
5. Zur Prüfung der Schussfestigkeit hat sich der Hund in freier Suche mindestens 30 m vom Führer zu entfernen.
Das Kommando für zwei abzugebende Schüsse während der freien Suche gibt ein Richter.
Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind frühestens nach 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den
Schuss hin aus oder versuchen, sich zu verkriechen, sind sie schussscheu.
6. Der Schussfestigkeitsnachweis kann auch über den Wassertest erbracht werden.
7. Die Sfk wird zuchtbuchmäßig erfasst.